impressum AGBS datenschutz
information gem. §5 Abs. 1 e-commerce gesetz:
robert und elisabeth PÖCHHACKER
restaurant krone gaaden
hauptstraße 57
A-2531 gaaden
wirtschaftskammer österreich- zuständige gewerbebehörde: BH mödling
copyright: familie pöchhacker auf die texte, daten und bilder. alle rechte vorbehalten. bilder von karin und joe winter (winterlyweddings.at)
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datenschutz
der schutz Ihrer persönlichen daten ist uns ein besonderes anliegen.
wir verenden Ihre daten ausschließlich auf grundlage der gesetzlichen bestimmungen (DSGVO, TKG 2003).
verantwortlich für die datenverarbeitung: hannah pöchhacker
speicherung persönlicher daten
personenbezogene daten, die sie uns über unsere website, per e-mail oder telefonisch übermittelt haben, werden nur für den zweck verarbeitet, zu dem sie uns Ihre daten zur verfügung gestellt haben, zur kontaktaufnahme und korrespondenz mit ihnen.
personenbezogenen daten werden nicht an dritte weitergegeben, es sei denn, dass gesetzliche vorgaben dies verlangen. sollten Sie mit der speicherung ihrer personenbezogenen daten nicht mehr einverstanden sein, werden wir die gespeicherten daten auf Ihre weisung hin löschen. ändern sich ihre personenbezogenen daten, werden wir diese nach bekanngabe von Ihnen, richtiggestellt.
aktualisierung der datenschutzerklärung
wir behalten uns vor, diese datenschutzerklärung bei bedarf an technische entwicklungen sowie rechtliche änderungen anzupassen oder im zusammenhang mit dem angebot neuer dienstleistungen oder produkte zu aktualisieren.
ich habe die datenschutzerklärung zur kenntnis genommen. ich stimme zu, dass meine angaben und daten zur beantwortung meiner anfrage elektronisch erhoben und gespeichert werden.
hinweis: sie können Ihre einwilligung jederzeit für die zukunft per e-mail an restaurant@gaaden.at .widerrufen.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
veranstaltungen
verbindliche buchung/depotzahlung
der in der reservierungsvereinbarung bezeichnete termin wird in übereinstimmung zwischen dem landgasthof Pöchhacker ́s KRONE (folgend KRONE genannt) und dem gast (folgend Veranstalter genannt) getroffen und auf der reservierungsvereinbarung schriftlich festgehalten sowie unterfertigt. die reservierungsvereinbarung gilt als auftragsbestätigung.
die reservierung wird nach erhalt der depotzahlung von EUR 2.000,00 binnen 14 tagen verbindlich und die location für das gebuchte datum reserviert. im falle des zahlungsverzugs ist die KRONE berechtigt, die durch den veranstalter gebuchte reservierung zu stornieren und den termin anderweitig zu vergeben – ebenso wie eventuell verursachte stornogebühren in rechnung zu stellen.
rechnungslegung
die rechnungslegung erfolgt am tag nach der veranstaltung. der rechnungsbetrag ist ohne abzug zur gänze binnen 3 tagen zur zahlung fällig. im falle des zahlungsverzugs gelten 6 % verzugszinsen p.a. als vereinbart.
die rechnung ist per banküberweisung oder bar zu bezahlen, kreditkarten werden nicht akzeptiert.
sämtliche rechnungen haben auf das konto bei der Raiffeisenkasse Gaaden, lautend auf Pöchhacker Robert und Elisabeth, IBAN: AT21 3225 0000 0110 0957 zu erfolgen.
öffnungszeiten/lärmschutz
die KRONE stellt dem veranstalter die location am tag der veranstaltung 3 stunden vor beginn der veranstaltung zur verfügung. sämtliche private und mitgebrachte gegenstände (geschenke, dekoration, usw.) müssen bei verlassen der hochzeit, spätestens am tag nach der veranstaltung mitgenommen werden.
es gelten die verordneten lärmschutzbedingungen. für etwaige anzeigen der sich daraus ergebenden verwaltungsstrafverfahren haftet der veranstalter. bezüglich der lautstärke ist den anweisungen der mitarbeiter der KRONE folge zu leisten, sollte es während der veranstaltung zur übertretung kommen. der veranstalter hat geplante musikalische darbietungen der KRONE mitzuteilen.
eingebrachte speisen/getränke
das mitbringen von speisen zum verzehr ist grundsätzlich nicht gestattet. ausnahmen sind mit der KRONE vor der veranstaltung abzustimmen. das mitbringen und konsumieren von getränken ist untersagt – bei zuwiderhandeln werden pauschal EUR 300,00 dem veranstalter in rechnung gestellt.
es wird um verständnis ersucht, dass außergewöhnliche verschmutzungen wie z.B. konfettibomben, seifenblasenmaschinen und dergleichen separat mit einer reinigungspauschale nach aufwand berechnet werden müssen.
eingebrachte gegenstände
bei verlust oder beschädigung von eingebrachten gegenstnden (dekoration, technik, geschenke, textilien usw.) übernimmt die KRONE keine haftung.
der veranstalter ist verpflichtet, die beabsichtigte installation von dekorationsmaterial und sonstigem equipment der KRONE mitzuteilen und mit dieser abzustimmen. die veranstaltungsräume dürfen nicht beschädigt werden. es müssen alle feuerpolizeilichen bestimmungen eingehalten werden.
bei selbstdekoration oder dekoration durch dritte muss sämtlicher müll wieder von der location entfernt werden – ebenso wie verpackungen selbstgemachter speisen.
schäden
es wird darauf verwiesen, dass schäden jeglicher art, sofern vom veranstalter oder deren gästen verursacht, vom veranstalter zu ersetzen sind, sofern der tatsächliche schädiger nicht ausfindig gemacht werden kann und/oder den schaden nicht ersetzt. eltern haften für ihre kinder. auf besonders gefährliche gegebenheiten für kinder am gelände (z.B. wasserlandschaft) wird hingewiesen. daher haben kinder unter 10 jahren nur unter aufsicht erwachsener den garten zu betreten.
verrechnungsmodalitäten
die anzahl der personen ist der KRONE spätestens 2 tage vor der veranstaltung bekannt zu geben. diese zahl gilt als produktions- und verrechnungsgrundlage. als basis dient das angebot, das dem veranstalter mit diesen allgemeinen geschäftsbedingungen überreicht wurde und bildet einen integrativen bestandteil dieser vereinbarung. zusatzbestellungen werden extra verrechnet. veränderungen zu einem späteren zeitpunkt können nicht mehr berücksichtigt werden.
alle angegeben preise sind in EURO angegeben und verstehen sich inkl. USt.
es wird darauf hingewiesen, dass verwendete produkte saisonalen schwankungen hinsichtlich frische und qualität unterliegen. es liegt daher im ermessen der KRONE in abstimmung mit dem veranstalter die vereinbarten speisen geringfügig zu ändern bzw. für die erhaltung höchster qualität zu adaptieren.
unsere 11-stündige pauschale beginnt mit beginn der trauung. ab 3:00 uhr ist die location zu verlassen und sämtliche gäste müssen spätestens um 3:15 uhr das gelände verlassen haben – hierfür haftet der veranstalter.
für gebuchte gästezimmer gilt: check-in ab 14:00 uhr, check-out bis 11:00 uhr im gesamten haus gilt rauchverbot.
kinderermäßigung
die kosten für kinder werden im rahmen der kinderermäßigung je nach durchschnittsalter aller anwesenden kinder zwischen 3 und 13 jahren ermittelt und mit EUR 30,00 bis EUR 50,00 pro kind in rechnung gestellt. ab einem alter von 14 Jahren wird der volle preis verrechnet.
storno
im fall einer stornierung fallen – soweit der grund der stornierung in der sphäre des veranstalters liegt – nachfolgende stornogebühren an:
bis 8 wochen vor der veranstaltung wird die depotzahlung einbehalten.
ab 8 wochen vor der veranstaltung wird ein konsumationsersatzbetrag von pauschal EUR 5.000,00 verrechnet.
netzwerkpartner/cateringpartner
die KRONE ist von der haftung für jede art von schäden, die in zusammenhang mit dem netzwerkpartner/cateringpartner geschehen ausgeschlossen, die KRONE übernimmt auch keine garantien gegenüber dritten.
datenschutzerklärung
die KRONE ist berechtigt, die zur verrechnung und ausführung des veranstaltungsvertrags notwendigen persönlichen daten der veranstalter zu verarbeiten. die veranstalter stimmen hierzu ausdrücklich zu. die bekannt gegebenen daten werden ausschließlich im rahmen der vertragserfüllung verarbeitet und gespeichert.
gerichtsstand
als gerichtsstand gilt mödling als vereinbart.